Gebührenbefreiung bei Kinderbetreuung daheim

Martin Henkel antwortet auf einen Bürgerbrief. Es geht um die Befreiung von Hort- und Kindergartengebühren, wenn die Kinderbetreuung pandemiebedingt ausfällt.

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Zentgraf-Christ,

vielen Dank für Ihren Brief in dem Sie auf eine Thematik hinweisen, die viele Eltern derzeit beschäftigt. Als Lehre aus dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben wir als CDU-Landtagsfraktion bereits sehr frühzeitig vorgeschlagen, eine generelle Lösung in Form eines Automatismus mit folgender Regelung einzuführen: Wenn es pandemiebedingt zu Schließungen von Einrichtungen der Kinderbetreuung kommt, sollten Eltern, deren Kinder nicht in Notbetreuung sind, von den Gebühren befreit werden. Leider konnten wir uns mit diesem Vorschlag gegenüber Rotrotgrün nicht durchsetzen. Dieser Automatismus hätte im zweiten Lockdown rasch greifen und somit den betroffenen Eltern ebenso rasch helfen können.

Wie Sie richtig geschrieben haben, wird derzeit an der gesetzlichen Grundlage für eine erneute Gebührenbefreiung gearbeitet. Die CDU-Fraktion ist hier aktiv und schlägt wiederum in einem eigenen Antrag vor, die Betreuungsgebühren zu erstatten (siehe Anlage). Dabei ist es uns auch wichtig, dass den Kommunen und Trägern der Betreuungseinrichtungen die entgangenen Gebühren vollständig vom Land erstattet werden. Bei den anstehenden Beratungen im Bildungsausschuss und im Landtag werden wir als CDU-Fraktion zu einer raschen Entscheidung im Sinne der betroffenen Eltern drängen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Henkel


Sehr geehrte Frau Merz, sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Henkel,

aufgrund des Corona Lockdowns hatten in Thüringen seit Dezember 2020 und bereits schon im März/ April 2020, zahlreiche Familien keinen Zugang zur Kinderbetreuung in Form von Kindertagesstätten oder Schulhorten. Trotzdem wurden von den meisten Einrichtungen Kindergarten- oder Hortgebühren für diese Zeiten erhoben, ohne dass Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden konnten. Das ist für viele Familien verständlicherweise nicht begreiflich. In der Presse war vor kurzem zu entnehmen, das Land Thüringen möchte die angefallenen Gebühren für die betroffenen Familien in der nächsten Zeit erstatten. Dazu benötigt es noch einer gesetzlichen Grundlage, die laut einer Information eines Kindergartenträgers im April diesen Jahres geschaffen werden soll. Ich bitte Sie daher als unsere zuständigen Landtagsabgeordneten der Region, werben Sie in Ihren Fraktionen im Land Thüringen um Zustimmung für dieses Thema und den sich daraus ergebenden Beschluss. Es wäre sicherlich eine gute Entscheidung zugunsten der Familien in Thüringen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Zentgraf-Christ