
Liebe Leserinnen und Leser,
werte Unterstützer,
am 04. Mai 1945 tönte es plötzlich aus den Radiolautsprechern der Bewohner Hamburgs: „Hier ist Radio Hamburg, ein Sender der alliierten Militärregierung."
Dieses Ereignis war die Wiege des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, noch während des Zerfalls des 3. Reichs.
Als im Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, wurde mit Artikel 5 Absatz 1 die rechtliche Grundlage für die Etablierung und den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen. Die Bedingungen waren jedoch Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film sowie eine nicht stattfindende Zensur. Unter Einhaltung dieser Parameter, dem wirtschaftlichen Aufschwung und der Wohlstandsetablierung schien die Erfolgsgeschichte der öffentlich-rechtlichen Medien dauerhaft gesichert. Lange Zeit genossen die öffentlich-rechtlichen Medien das Vertrauen der breiten Masse. Sogar DDR-Bürger schauten illegal „Westfernsehen“, um sich realitätsnah zu informieren. Jedoch bröckelt dieses Vertrauen seit Anfang der 2000er-Jahre kontinuierlich, da sich spätestens seit dieser Zeit eine immer weiter schreitende grün-linke Ausrichtung feststellen lässt. Für mich begann der Vertrauensverlust im Jahr 2010 mit den einseitigen Berichterstattungen zum angeblich alternativlosen Beginn der sogenannten EURO-Rettung maroder Südstaaten, wodurch die EU zu einer „Schuldenunion“ transformierte. Die heutige Inflation hat ihren Ursprung in den damaligen Weichenstellungen.
Ohne Tempolimit auf der linken Spur der Medienautobahn
Die öffentlich-rechtlichen Sender stecken in einer hausgemachten Systemkrise des linken und woken Zeitgeistes. Dieses Bild offenbart sich inhaltlich ideologisch rot eingefärbt schon seit Jahren und erstreckt sich angefangen mit der Euro-Krise bis hin zu den Themen Migration, Corona, Gender, Klimawandel, WM in Katar, Kriegsrhetorik und vielem mehr. Sachliche Kritiker werden reflexartig in die rechte Ecke gestellt oder kommen erst gar nicht zu Wort.
Nur derjenige, der die aktuellen grün-links-woken Trends mitträgt, sei es aus Opportunismus oder Überzeugung, wird angehört und medial glorifiziert.
Eine aktuelle Studie belegt:
Dass diese Kritik nicht aus der Luft gegriffen ist, belegt eine Studie des Schweizer Forschungsinstituts Media Tenor zur „Informationsqualität“ von ARD, ZDF und RTL, welche insgesamt 18.805 dort ausgestrahlte Berichte aus den Jahren 2021 und 2022 auswertete.
Das eindeutige Ergebnis zeigt: Die Sender bevorzugen in ihren Nachrichten-sendungen SPD und Grüne. Die CDU und die FDP hingegen werden systematisch benachteiligt. Noch schlimmer trifft es nur noch die AfD.
Die Studie belegt eindeutig die Unausgewogenheit der Berichterstattung, u. a. von ARD und ZDF, welche gemäß Rundfunkstaatsvertrag zur Neutralität verpflichtet sind und von den Zwangsbeiträgen der Bürger leben.
Das Rote Gästebuch
Talkshows sollten vom sachlichen Schlagabtausch unterschiedlichster fachkundiger Teilnehmer verschiedener politischer und gesellschaftlicher Strömungen leben. Dazu gehören natürlich die Auftritte von Politikern. Die Häufigkeit der Talkshow-Einladungen müsste sich an den Wahlergebnissen der Parteien und deren Präsenz in den vom Bürger gewählten Parlamenten orientieren.
Jedoch ist dieses Verhältnis auch im Jahr 2022 wieder einmal schwer aus den Fugen geraten, wie die nachfolgenden Zahlen belegen. Die völlig unverhältnismäßige Bevorzugung der Grünen und der Linken, aber auch der SPD ist skandalös und verstößt gegen den Auftrag zur Neutralität.
Politiker als Gesprächsgäste bei Anne Will, Sandra Maischberger, Markus Lanz, Maybritt Illner und Hart aber Fair (2022):
SPD: 129
CDU/CSU: 125
Grüne: 100
FDP: 67
Linke: 34
AfD: 2
Das nette Wörtchen „Rundfunkbeitrag“
Im Jahr 2021 wurden 8,42 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren durch die beitragszahlende Bevölkerung zwangsfinanziert (Empfänger von Bürgergeld können sich befreien lassen). Jedoch ist zu vernehmen, dass diese Gelder nicht ausreichen und es laut den Sendern zumindest einen Inflationsausgleich geben müsse, um die gewohnte „Qualität“ zu bewahren. Diese Forderung könnte eine Rundfunk-beitragserhöhung um bis zu +10 Prozent bedeuten! Ebenso werden die unverhältnismäßig hohen Pensionslasten künftig zu weiteren Forderungen gegenüber den Zwangsbeitragszahlern führen. Und das nach den `zig Skandalen, um hier nur einige aufzuzählen:
- BR: „Ungeliebte“ leitende Mitarbeiter erhielten 6-stellige Abfindungen
- BR: Technikchefin verfügte über zwei Dienstwagen mit Fahrer
- RBB: Intendantin wegen Korruptions- und Selbstbereicherungsvorwürfen entlassen sowie Etablierung eines Vetternwirtschaftssystems
- MDR: Aufarbeitung des Falls „Udo Foht“- Entwendung einer sechsstelligen Summe wird vermutet (vor 10 Jahren)
- AKTUELL: ARD-Chef wird bei monatlicher Gehaltsfrage von 30.000 € aggressiv
2020 – DANK Sachsen-Anhalt, keine Zustimmung zu höheren Beiträgen
Im Dezember 2020 ließen die Abgeordneten von CDU und AfD des Landtages in Sachsen-Anhalt die Erhöhung der Beiträge platzen. Selbst nachdem bereits alle anderen Bundesländer dem geänderten Medienstaatsvertrag zugestimmt hatten, haben die Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt hierfür kein Votum erteilt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag in Magdeburg zurückgenommen, da die dortige CDU Fraktion den Antrag ablehnen wollte.
In Thüringen erfolgte die Abstimmung am 18.12.2020 und ich bin stolz darauf, den Abgeordneten anzugehören, die gegen die Vorlage der rot-rot-grüne Minderheits-regierung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gestimmt haben, auch wenn der Antrag damals dennoch beschlossen wurde.
Der Medienänderungsstaatsvertrag wurde jedoch aufgrund seines Artikels 2 gegenstandslos, da nicht alle Ratifizierungsurkunden der Länder bis zum 31. Dezember 2020 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidenten-konferenz hinterlegt werden konnten. So war der Widerstand aus Sachsen-Anhalt ausreichend, um die Erhöhung der Beiträge zu verhindern.
Ich habe im Landtag gegen die Erhöhung gestimmt!
Am 18.12.2020 teilte ich der Öffentlichkeit Folgendes mit:
Als wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion habe ich mich an die Empfehlungen unserer Wirtschaftsgremien, der CDU Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT, dem Wirtschaftsrat Deutschland sowie den IHKs gehalten und den Antrag der rot-rot-grünen Landesregierung zum Rundfunkstaatsvertrag und der damit verbundenen Gebührenerhöhung abgelehnt.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum in der größten Krise seit dem zweiten Weltkrieg hierdurch die Wirtschaft und die Menschen noch zusätzlich belastet werden sollen.
Ab dem Jahreswechsel werden Bürger und Firmen schon durch die Kosten der neuen CO2-Abgabe belastet!
Warum nun auch noch trotz Bedenken und des kritischen Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) diese Erhöhung erfolgt, erschließt sich mir nicht.
220 € Rundfunkbeitrag im Jahr pro Haushalt und für Firmen ein Vielfaches davon ist unangemessen! Das Ende der Belastungsfähigkeit ist auch irgendwann erreicht!
Deshalb plädiere ich für Kostenreduzierung bei den Rundfunkanstalten, angemessene Intendantengehälter und für eine generelle Überprüfung, wieviel Programmvarianten überhaupt notwendig sind.
Auch die durch die Gebührenfinanzierung bedingten Verschiebungen im Wettbewerb gegenüber privaten Sendern und den Printmedien müssen kritisch analysiert werden!
Resümee
Meiner Meinung brauchen wir eine umfassende Reform des kompletten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sinnvoll erscheint dabei die Zusammenlegung der Medienanstalten, so wie es auch schon der ausgeschiedene ARD-Vorsitzende Tom Buhrow forderte. Damit kann der Personal-Apparat verschlankt und die Programm-Qualität gleichzeitig verbessert werden.
Zudem bedarf es einer Abkehr vom links-grün-woken Erziehungsjournalismus hin zur Wiederherstellung der Neutralität und einer ausgewogenen sowie objektiven Berichterstattung.
Die Akzeptanz könnte hierdurch wieder hergestellt und Rundfunkbeiträge gesenkt oder ganz abgeschafft werden. Damit wäre auch der faire Medienwettbewerb mit den Privatsendern gegeben, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann durch Qualität und Objektivität behaupten müsste.